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Elternbrief zum Corona Selbsttest

Information für Eltern zum Einsatz von Corona-Selbsttests für Laien an den Schulen

Hamburg, 16.03.2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

die Schulbehörde hat Ende Februar bereits angekündigt, dass die Schulen nach den Märzferien wieder behutsam geöffnet werden sollen. Dabei nehmen wir die Sicherheit Ihrer Kinder und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr ernst. Um die Übertragungsgefahr von Corona noch weiter zu verringern, sollen in Zukunft alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Schulbeschäftigten, die in der Schule vor Ort am Unterricht teilnehmen, an
den Schulen in jeder Woche kostenlos und freiwillig an einem Corona-Test teilnehmen. Das Verfahren soll ab dem 22. März starten.

Die von der Schulbehörde gekauften neuen Tests sind medizinisch sehr genau überprüft, sehr einfach durchzuführen und weder schmerzhaft noch unangenehm. Anders als bisherige Tests muss das Teststäbchen nicht in den hinteren Rachenbereich, sondern lediglich nur sehr kurz in den vorderen Nasenbereich eingeführt werden. Modelle dieses Testtyps werden in anderen Ländern bereits mit großem Erfolg an Schulen eingesetzt.
Wir bitten Sie im Interesse der Gesundheit Ihrer eigenen und aller anderen Kinder sowie der Schulbeschäftigten darauf hinzuwirken, dass ihre Kinder dieses Testangebot in der Schule wahrnehmen.

Die beiden in den Schulen verwendeten Schnelltests „CLINITEST Rapid COVID-19 Antigen Self-Test“ und „SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test“ wurden vom hierfür zuständigen Paul-Ehrlich-Institut geprüft und durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen. Beide Tests zeichnen sich durch eine hohe Qualität aus und sind angenehm in der Anwendung. Alle Schülerinnen und Schüler, auch jüngere Kinder im Grundschulalter, können den Test unter Anleitung in der Schule selbst durchführen. Der notwendige Abstrich wird im vorderen Nasenraum mit einem Tupfer abgenommen.

Hier der Link zu einem Video, in dem die Durchführung des Schnelltests auf einfache Weise erklärt wird:
Corona-Test-Erklärvideo – hamburg.de.

Für Schülerinnen und Schüler ist zunächst eine Testung pro Woche vorgesehen, da sie am Wechselunterricht teilnehmen und noch nicht die ganze Woche in der Schule sein werden.

Die Schulen werden jeweils am ersten Wochentag der Schülerinnen und Schüler einen Test durchführen, hierfür bitten wir um eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Fällt der Test negativ aus, sind natürlich trotzdem die üblichen Hygieneregeln einzuhalten, da das Testergebnis stets nur eine Momentaufnahme darstellt.

Fällt ein Schnelltest positiv aus, werden Sie als Eltern umgehend durch die Schule informiert und Ihr Kind wird nach Hause entlassen. Nach einem positiven Schnelltest muss zwingend ein sogenannter PCR-Test durchgeführt werden, der das Ergebnis des Schnelltests bestätigt oder korrigiert. Sie erhalten dazu ein Meldeformular und den
Hinweis, wo der PCR-Test vereinbart werden kann. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses muss sich Ihr Kind in Quarantäne begeben. Die vorgeschriebene Meldung eines Verdachtsfalls gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt übernimmt die Schule.

Fällt der PCR-Test negativ aus, informieren Sie uns bitte, und Ihr Kind kann wieder zur Schule kommen, wenn nicht erst ein „normaler“ Infekt auskuriert werden muss. Wenn auch der PCR-Test positiv ausfällt und eine Corona-Infektion bestätigt wird, stimmen Sie als Eltern das weitere Vorgehen mit dem zuständigen Gesundheitsamt ab.

Liebe Eltern, mit dem neuen Testangebot wird die Sicherheit in den Schulen und darüber hinaus erhöht. Wenn sich das neue Testangebot bewährt, besteht die große Hoffnung, schrittweise auch weitere Klassenstufen in der Schule unterrichten zu können. In diesem Sinne bitten wir Sie als Eltern um Unterstützung. Ermuntern Sie Ihre Kinder, das Test-Angebot wahrzunehmen. Sollten Sie Fragen zu den Tests haben, wenden Sie sich gerne an die
Klassenleitungen Ihrer Kinder oder die Schulleitung.

Informationen zu den Schnelltests werden auch fortlaufend im Internet auf der Seite der Schulbehörde unter
https://www.hamburg.de/bsb/13679646/corona-faqs/ eingestellt werden.

An den Testungen können alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen,
– die bis Donnerstag, 18.03.3021 eine unterschriebene Einverständniserklärung abgeben.
– Volljährige Schülerinnen und Schüler melden sich bis Donnerstag, 18.03.3021 per Unterschrift an (Einverständniserklärung).

Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Wohlers
Schulleiterin

Elternbrief mit Einverständniserklärung zum Herunterladen

Neuigkeiten aus dem Schulgarten

Schulgarten – Teil 5


Das „Freiluftklassenzimmer“ wurde vom Landschaftsgärtner Jacobsen fertig gestellt und wird hoffentlich zeitnah von unseren Schülerinnen und Schülern bepflanzt, so dass die Pflanzen im Frühjahr gut anwachsen können. Trotz der Bauarbeiten, die ersten Frühblüher wurden gesichtet, sie haben sich durchgekämpft und geben erste farbliche Akzente!

Das Material für die Hügelbeete ist geliefert worden. Nun sind wir auf die Anlage der Beete sehr gespannt und hoffen, dass sie bald mit den Schülerinnen und Schülern in Angriff genommen werden kann.


Zum vorherigen Artikel über den Schulgarten

Covid-19: Schulöffnung nach den Ferien

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab Montag beginnen die zweiwöchigen Frühjahrsferien und ich möchte Ihnen und euch, liebe Schülerinnen und Schüler, erholsame Ferientage wünschen und eine Ausblick auf die Zeit nach den Ferien geben.

Nach den letzten wirklich anstrengenden Wochen für alle Beteiligten, kann ich leider immer noch nicht freudig verkünden, dass wir alle Schülerinnen und Schüler nach den Ferien in der Schule willkommen heißen können. Schon in der letzten Woche zeichnete sich ab, dass die Entwicklung der Infektionszahlen in Hamburg besorgniserregend bleibt.

Der Senat hat von daher beschlossen, dass nach den Ferien nur die Abschlussjahrgänge 9, 10 und 13 im Wechselunterricht mit halbierten Klassen zur Schule kommen dürfen. Über den Wechselrhythmus und die Organisation des Schulbetriebes werden die Jahrgänge rechtzeitig über die Abteilungsleiter informiert. Die Präsenzpflicht bleibt aufgehoben, niemand wird gezwungen, in die Schule zu gehen!

Die Klassen 5 bis 8 müssen leider weiterhin im Distanzunterricht bleiben. Die Organisation ist inzwischen gut eingespielt und wird nicht verändert. In den Jahrgängen werden wir wieder eine Not- bzw. Lernbetreuung anbieten, wenn der Bedarf besteht. Das Anmeldeverfahren dafür läuft ebenfalls über die Abteilungen.

Wir wurden heute Morgen über die Maßnahmen zum Schulbeginn informiert und bedauern die Einschränkungen sehr, auch wenn wir die Notwendigkeit der Entscheidungen nachvollziehen können.

Um die Sicherheit in den Schulen zu erhöhen, ist geplant, dass alle Schulbeschäftigten zwei Mal pro Woche kostenlos getestet werden, darüber hinaus sollen auch Schülerinnen und Schüler wöchentlich getestet werden, wenn genügend Tests vorhanden sind. Wir informieren darüber, wenn uns Details zum Verfahren bekannt gegeben werden.

Wir erinnern nochmal daran, dass Alltagsmasken aus Stoff in den Schulen für Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren nicht mehr erlaubt sind. Wir halten es für zumutbar, dass das von allen Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 befolgt wird und bitten sehr darum, dass Sie auch mit Ihren Kindern unter 14 Jahren dahingehend ins Gespräch gehen und unserer Empfehlung folgen. Unser schulischer Hygieneplan wird dementsprechend angepasst.

Zur Erinnerung sende ich in der Anlage den Elternbrief zur Rückkehr aus Risikogebieten nach den Märzferien zu und bitte um Beachtung. Die Bestätigung der Eltern und Erziehungsberechtigten ist für die Schülerinnen und Schüler Voraussetzung nach den Ferien am Unterricht teilzunehmen.

Wir möchten weiterhin für alle Schülerinnen und Schüler, die zur Schule kommen, sowie für alle Lehrkräfte, die vor Ort arbeiten, ein sicherere Ort sein und werden weiterhin alles dafür tun, dass sich die hochgradig ansteckende neue Virusmutation möglichst nicht ausbreitet, bitte unterstützen Sie uns dabei!

Den Schülerinnen und Schülern wünsche ich jetzt schöne Ferien, bleibt unbeschadet uns gesund! Den Eltern und Erziehungsberechtigen danke ich sehr für das gute Miteinander und wünsche Ihnen ebenfalls alles Gute!

Ich hoffe sehr auf bessere Zeiten!

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Wohlers
Schulleiterin

Elternbrief Risikogebiet Märzferien

Forscherklasse 9a: Nordmetall-Cup 2021

Die Schülerinnen aus der Forscherklasse 9a nehmen inzwischen zum 3. Mal an dem Nordmetall Cup teil.

Der Wettbewerb findet dieses Jahr komplett online statt. Wir sind gerade in der Schlussphase, das Auto ist lackiert, wir haben ein Modell eines Teamstandes gebaut, die Portfolios werden gerade geschrieben und Dienstag fangen wir an, die Präsentationen zu filmen.

Der Wettbewerb läuft am 26. und 27. März.

Die Siegerehrung findet online am 29. März um 15:00 Uhr statt: www.youtube.com/user/F1SGermany

Berufsorientierung: Diese Woche Berufsmesse digital

Liebe Schülerinnen und Schüler in Poppenbüttel,

bis zum 5.02. läuft noch eine interessante digitale **Berufemesse**:
https://www.jobwoche.de/live/ausbildungsoffensive-hamburg-03-02-2021

Falls ihr die Messe selbst nicht mehr besuchen könnt, findet ihr auf der Seite auf jeden Fall viele verschiedene Mailadressen und Telefonnummern der Betriebe, die Ausbildungen oder sogar auch Praktika anbieten.

Gleich vorne auf der Homepage findest du eine Anleitung zum Mitmachen und ein e-book.

Und falls du dich nicht traust, selbst bei einem Betrieb anzurufen, steht dir unser Poppenbütteler BO-Team gerne mir Rat und Tat zur Verfügung:

Schick uns gerne eine Mail, – wir melden uns dann bei dir!

Dein BO-Team

thorsten.dammann@stsp-hh.de

nicole.degwer-kutsche@stsp-hh.de

Video: Netiquette – Was ist das?

„Unter der Netiquette (auch Netikette geschrieben; ein Kofferwort aus dem englischen net für das „Netz“ und dem französischen etiquette für die „Verhaltensregeln“) versteht man das gute oder angemessene und achtende (respektvolle) Benehmen in der technischen (elektronischen) Kommunikation.“ [Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Netiquette]

Josephine aus dem Wahlpflichkurs Medien erklärt in diesem Video, was mit Netiquette gemeint ist. Dadurch macht sie diesen wichtigen Begriff viel anschaulicher als das Zitat von Wikipedia.

Elternbrief vom 24.1

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, 24.01.2021

die Anwesenheitspflicht an Schulen ist auch in den drei Wochen bis zum 14.02. aufgehoben.

Die zuletzt leicht gesunkene Infektionsgefahr ist leider noch kein Grund zur Beruhigung. Das Ziel muss es daher
sein, Kontakte weiter zu minimieren und die Infektionszahlen spürbar zu senken. Die 16 Ministerpräsidenten
und die Bundeskanzlerin haben daher beschlossen, die bestehenden Regeln für die Schulen bis zum
14.02.2021 zu verlängern. Für Hamburg bedeutet dies, dass die Präsenzpflicht weiterhin aufgehoben ist.
Wir werden ab 01. Februar mit dem Fernunterricht und dem Angebot der Präsenzgruppen „Lernbetreuung’“
fortfahren. Wir bitten aber Sie, liebe Eltern, Ihre Kinder nur in dringenden Fällen in die Schule
zu schicken.
Alle Tutorinnen und Tutoren werden sich in den nächsten Tagen mit den Eltern
in Verbindung setzen, deren Kinder aktuell in der Schule sind.

Wir haben als Schule zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Hinweis auf Regeln nach dem 14. Februar
und damit für die verbleibenden zwei Schulwochen bis zum Beginn der Märzferien.

Die im August letzten Jahres veröffentlichte Info-Grafik zum „Umgang mit Erkältungssymptomen“
wurde von der Schulbehörde auf Grundlage neuer medizinischer Erkenntnisse aktualisiert,
so wurden als zu beachtende Symptome Kopfschmerzen und Magen-Darm-Beschwerden ergänzt.
Die Info-Grafik (siehe Anhang) wird umgehend auf dem Schulgelände ausgehängt.

Die Lernentwicklungsgespräche LEG finden ausschließlich online per Videokonferenz über
die schulische Plattform IServe statt, bei technischen Problemen ist auch ein Telefongespräch möglich.
Die Tutorinnen und die Tutoren haben dies bereits für ihre Klassen vorbereitet.

Die Anmelderunde 5 findet in schriftlicher Form statt, in Ausnahmefällen ist ein Beratungsgespräch
mit unserer Schulleiterin Frau Wohlers möglich. Die Schülerinnen und Schüler der zukünftigen 5. Klassen sowie
ihre Eltern erhalten im Laufe des Frühsommers die Möglichkeit, ihre neue Schule ausgiebig kennenzulernen.

Erster Schulabschluss ESA: Unser Abteilungsleiter Herr Dieringer hat bereits die Eltern im Jahrgang 9 darüber
informiert, dass die Prüfungen zum ersten Schulabschluss (ESA) in diesem Schuljahr entfallen, das betrifft
sowohl die schriftlichen als auch die mündlichen Prüfungen. Es entlastet die Schülerinnen und Schüler,
die an der Prüfung hätten teilnehmen müssen und auch die Unterrichtsorganisation im 2. Schulhalbjahr.
Die gewonnene „normale“ Unterrichtszeit kommt allen Schülerinnen und Schülern zugute, auch denen,
die nicht an der Prüfung hätten teilnehmen müssen. Allen Schülerinnen und Schüler, die im Zeugnis
am Ende des 9. Schuljahres die Bedingungen für den ESA erreichen, wird der Schulabschluss ESA
ohne Einschränkungen erteilt. Entscheidend sind die erreichten Unterrichtsnoten des gesamten 9. Schuljahres.
Lediglich die Prüfungen zur Sprachfeststellungsprüfung (SFP) finden statt. Dies betrifft nur die Schülerinnen
und Schüler, die anstatt im Fach Englisch in ihrer Herkunftssprache die Fremdsprachenprüfung ablegen dürfen.
Die Tutorinnen und Tutoren klären dies mit den Schülerinnen und Schüler ihrer Klasse.

Mittlerer Schulabschluss MSA: Herr Dieringer hat bereits die Eltern im Jahrgang 10 darüber informiert,
dass die Prüfungen zum mittleren Schulabschluss (MSA) angepasst werden, das betrifft die schriftlichen
und die mündlichen Prüfungen. In diesem Schuljahr werden die Prüfungen zum MSA auf drei Prüfungen,
zwei zentrale schriftliche und eine mündliche Prüfung (statt drei und drei), reduziert. Die Prüflinge können
wählen, in welchen Prüfungsfächern sie sich schriftlich und in welchem Fach sie sich mündlich prüfen lassen.
Die Bearbeitungszeit in den schriftlichen Prüfungen wird um 30 Minuten verlängert. Jede einzelne Prüfung geht
wie bisher mit 20% in die Jahresnote ein. Die Unterrichtsnote in den Prüfungsfächern wird mit 80% gewichtet.
Die Zeugnisnote setzt sich im jeweiligen Fach zu 80% aus der laufenden Unterrichtsarbeit und zu 20% aus
dem Ergebnis der schriftlichen bzw. mündlichen Prüfung zusammen. Die Lehrkräfte werden bei der Korrektur
der schriftlichen Arbeiten die Durchführung des eigenen Unterrichts (Welche Themen wurden behandelt?)
sowie die besonderen Bedingungen in der Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen.

Abiturprüfung: Zu den Abiturprüfungen finden derzeit Beratungen auf Länderebene statt.
Hier warten wir noch auf Regelungen und Hinweise zu den demnächst anstehenden Abiturprüfungen.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute, bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen gez. Norbert Finck

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