MITEINANDER LEBEN UND LERNEN
 

Schulinformationsbrief 4-2022

Sonntag, 3. April 2022

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich möchte Sie und euch heute über die ab morgen geltenden Neuerungen informieren, die weitere Erleichterungen vorsehen. Die kommenden Schulwochen hat der Senator unter das Motto „So viel Normalität wie möglich, so viel Sicherheit wie nötig“ gestellt.

Die BSB möchte damit an alle Schulbeteiligten das klare Signal senden, dass die Sorgen vor einer Infektion ebenso ernst zu nehmen sind, wie auch der Wunsch nach einem Ende der Corona bedingten Einschränkungen.

Ab dem Montag, dem 04.04.2022 gelten folgende Maßnahmen:

    1. Maskenpflicht

Die Maskenpflicht in allen Schulgebäuden bleibt bestehen. Neu ist, dass die Schülerinnen und Schüler
sowie Lehrkräfte und schulisches Personal die Maske im Unterricht abnehmen dürfen, sobald sie einen
festen Platz eingenommen haben und so lange sie diesen nicht verlassen. Bei Lehrkräften und dem
schulischen Personal gilt diese Regelung auch, wenn sie im Unterricht einen Abstand von 1,5 Metern zu
den Schülerinnen und Schülern einhalten. Weiterhin gelten die bekannten Ausnahmen von der
Maskenpflicht, beispielsweise im Freien, beim Sport- und im Musikunterricht.

    1. Testpflicht für alle, auch geimpften und genese Schülerinnen und Schüler bleibt bestehen

Alle Schulen sind gehalten, die dreimalige Testung in der Woche für alle Schülerinnen und Schüler
vorzusehen. Bei uns findet die Testung montags, mittwochs und donnerstags statt, da an den Tagen
auch in der Schule eine PCR Testung vorgenommen werden kann. Die reine Kontaktquarantäne ist
regelhaft nicht mehr vorgesehen, da seit Anfang des Jahres keine Kontaktpersonen mehr ermittelt
werden (Ausnahmeregelungen kann das Gesundheitsamt veranlassen, wenn sich ein sogenanntes
„Ausbruchsgeschehen“ abzeichnet).

    1. Testpflicht für das nicht geimpfte und nicht genesene Personal an Schulen

Es bleibt bei der täglichen Testpflicht für alle nicht geimpften bzw. nicht genesenen Personen, die an
Schule tätig sind, unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung.

    1. Lüftung und Luftfilter

Die Regelungen für das regelmäßige Lüften und den Betrieb von Luftfiltern bleiben unverändert und
sind strikt zu beachten. Wie bisher sollen die Unterrichtsräume alle 20 Minuten fünf Minuten lang
durchgelüftet werden. Ergänzend sind die flächendeckend an den Schulen aufgestellten mobilen
Luftfiltergeräte in allen Unterrichtsräumen einzusetzen.

    1. Schulische Veranstaltungen

Bei schulischen Veranstaltungen gibt es künftig weder eine 2-G- noch eine 3-G-Zugangsregelung. Wie
im Bereich der Kultur- und Freizeitveranstaltungen gilt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an
allen schulischen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur noch die Maskenpflicht. Diese
einfache Regel gilt für alle Veranstaltungen (Gremiensitzungen, Theateraufführungen und andere
kulturellen Veranstaltungen). Wir freuen uns auf unsere Gäste an unseren Kulturabend am Dienstag!

Wir wünschen uns, dass alle in den kommenden Wochen Geduld und Toleranz aufbringen, vor allem aber rücksichtsvoll miteinander umgehen und die neuen Regeln beachten. Unser Ziel ist es dabei, auch weiterhin gemeinsam gut durch diese Phase der Pandemie zu kommen!

Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.

Herzliche Grüße
D. Wohlers
Schulleiterin

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Aktueller Elternbrief (Covid-19)

Der aktuelle Schulinformationsbrief hat leider weiterhin Corona zum Thema.

Verpflichtende Schnelltests für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 17.01.2022 u.a.

Mittwoch, 12. Januar 2022

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
liebe volljährige Schülerinnen und Schüler,

ich begrüße Sie und euch sehr herzlich im neuen Jahr und hoffe, dass alle Familien die Ferien nutzen konnten, um Durchzuatmen und Innezuhalten. Der Schulalltag hat uns wieder und ich möchte über die aktuelle Situation an der Schule, wie auch über neue behördliche Vorgaben informieren. Covid 19 macht auch vor unserer Schultür keinen Halt. Weiterlesen …

Corona-Infektionen im eigenen Umfeld:

aktuelle rechtliche Bestimmungen und Verhaltensweisen

Nach fast zwei Jahren der Corona-Pandemie sind viele Vorgehensweisen und Verhaltensregeln schon bekannt. Alle Maßnahmen zielen darauf, im Falle einer Infektion möglichst keine weiteren Personen anzustecken. Einige Regelungen im Umgang mit Infektionsfällen wurdenan die mittlerweile weiterentwickelte Lage angepasst.

  • Die wichtigste Regel: Wer infiziert ist, muss zu Hause bleiben.
  • Auch die Haushaltsangehörigen müssen sich isolieren. Geimpfte und Genesene sind ausgenommen.
  • Informieren Sie Menschen in Ihrem Umfeld, die Sie angesteckt haben könnten.
  • Das Ende der Isolierung bei infizierten Personen
  • Das Ende der Quarantäne bei Haushaltsangehörigen und anderen vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellte Kontaktpersonen
  • Sonderfall Gemeinschaftseinrichtungen: Informationen der Einrichtung beachten.
  • Es gilt die allgemeine Regel, es sei denn, das Gesundheitsamt entscheidet anders.
  • Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Die richtige Verhaltensweise bei Corona-Fällen im eigenen Umfeld ist hier zusammengefasst.

Für Fragen zu den Corona-Regelungen in Hamburg ist die Hamburger Corona-Hotline unter
040 42828 4000 von Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr erreichbar. Alle wichtigen Informati-
onen sind auch unter www.hamburg.de/corona zusammengestellt.

Lesen Sie hier den vollständigen Text

Großer Erfolg beim Impftermin

Am letzten Montag, am 1. November 2021, Tag der Motivationsgespräche, haben sich etwas mehr als 30 Schüler hier am SBR impfen lassen. Gerne geben wir das Lob des DRK-Teams „Impfen“ für die perfekte Organisation an alle Beteiligten weiter, besonders an unsere engagierten Schulsanitäter sowie Ahmed Abed, Thore Lewi und Marlies Leinecke.

Elternbrief: Impfangebot für Schüler und Eltern

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

vielleicht haben Sie bereits gelesen, dass am 1.11.2021 am Hauptstandort unserer Schule ein kostenloses Impfangebot der Sozialbehörde stattfinden wird.

Alle bislang nicht geimpften Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren und auch Eltern, die bislang noch keinen Impfschutz haben, sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Ich habe heute die Schülerinnen und Schüler angeschrieben und darüber informiert.

Wir freuen uns darüber, dass ein Ärzteteam in unsere Schule kommt, das die Impfung am Schulbergredder 21 a vornimmt. Der zweite Impftermin wird am 13.12.2021 stattfinden, die Uhrzeit wird noch bekannt gegeben

Die Teilnahme ist ein freiwilliges Angebot, bei dem folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen:

  1.  Das Einverständnis der beiden Sorgeberechtigten und das Einverständnis des Kindes/Jugendlichen müssen vorliegen, Formulare dafür gibt es vor Ort.
  2. Der Einwilligungs- und Informationsbogen, der unter diesem Link eingesehen werden kann, wird am Impftag in der Schule ausgefüllt.
  3. Zur Impfung der unter 18-jährigen muss ein Elternteil/ Sorgeberchtigte/r mit in die Schule kommen.
  4. Mitgebracht werden müssen der Personalausweis oder ein anderes offizielles Dokument sowie der Impfpass, wenn vorhanden.

Eltern, die noch nicht geimpft sind, können sich ebenfalls bei uns vor Ort impfen lassen. Wenn Sie von dem Angebot Gebrauch machen möchten, melden Sie sich bitte bis zum kommenden Donnerstag, 28.10.2021 um 14 Uhr unter dem folgenden Link https://app.edkimo.com/feedback/kotvigeh an. Dort stehen auch die Zeitfenster, in denen die Impfungen stattfinden. Den Schülerinnen und Schülern habe ich für die Anmeldung einen separaten Link zugesandt.

Der Impfstoff für die nicht Volljährigen wird Biontech sein, Eltern und volljährige Schülerinnen und Schüler können zwischen Biontech und Johnson & Johnson wählen.

Unter dem Link https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html. finden Sie ausführliche Informationen sowie Übersetzungen in 22 Sprachen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und stehe für Rückfragen gern zur Verfügung!

Herzliche Grüße
Dorothee Wohlers
Schulleiterin

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Mobiles Impfangebot an der STS Poppenbüttel

für eine Impfung von 12- bis 18-jährigen!

Entsprechend der aktuellen Empfehlung der Stiko freuen wir uns darüber, unseren 12- bis 18-jährigen Schülerinnen und Schülern in Kooperation mit dem DRK am Montag, dem 01.11.2021 an unserer Schule ein Impfangebot ermöglichen zu können.

Damit möchten wir einen Beitrag dazu leisten, dass unsere Schule ein sicherer Ort zum Lernen bleibt. Die Teilnahme an dem Impfangebot ist freiwillig.

Wir haben den Termin so gewählt, dass die Familien die Möglichkeit haben, die Impfung mit dem Motivationsgespräch am 1. oder 2. November zu koordinieren, so dass das Impfangebot keinen Unterrichtsausfall verursachen wird.

Voraussetzungen für eine Impfung sind:

– das Einverständnis der beiden Sorgeberechtigten und des zu impfenden Jugendlichen sowie
– die Begleitung von einem Sorgeberechtigten bei der Impfung des minderjährigen Kindes.

Es muss mitgebracht werden:

– Personalausweis/Reisepass oder anderes offizielles Dokument
– Impfpass (sofern vorhanden)
– ggf. ärztliche Unterlagen
– ausgefülltes Aufklärungsmerkblatt und Anamnesebogen des RKI (wird noch von der Schule bereitgestellt).

Detaillierte Informationen folgen nach den Ferien in einem Informationsschreiben der Schule an die Schülerinnen und Schüler und Eltern.

Dorothee Wohlers
Schulleiterin

Herbstferien – diese Regelungen gelten bei Rückkehr

Pressemitteilung der Sozialbehörde vom 30. September 2021

Die Herbstferien stehen vor der Tür. Wer ins Ausland reist, muss bestimmte Regelungen beachten und sich vor der Rückreise über den aktuellen Stand informieren. Insbesondere nach Reisen in Gebiete, in denen ein hohes Corona-Ansteckungsniveau herrscht, müssen Tests oder eine Quarantäne nach der Rückkehr eingeplant werden. Für alle Schülerinnen und Schüler, die aus dem Ausland zurückkehren, muss am ersten Schultag ein negatives Testergebnis vorgewiesen werden – alternativ kann der Test vor Ort in der Schule gemacht werden.

Für Reisen im Inland bestehen keine besonderen Einschränkungen oder Auflagen.

Die Regelungen zur Einreise aus dem Ausland sind bundeseinheitlich geregelt. Informationen dazu online abrufbar.abrufbar. Reisende sollten die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes beachten.

Nach jedem Aufenthalt im Ausland muss von Reisenden ab 12 Jahren ein Impfnachweis vorgelegt werden. Sofern kein vollständiger Impfschutz nachgewiesen werden kann, muss ein Corona-Test durchgeführt und ein negativer Testnachweis bei Einreise vorgewiesen werden.

In einigen Ländern besteht eine erhöhte Gefahr, sich anzustecken. Abhängig davon gelten zusätzliche Schutzmaßnahmen, damit keine Infektion durch die Reise weitergetragen wird. Je nach Einstufung des Reiseziels gelten zusätzliche Quarantänepflichten. Eine aktuelle Übersicht, zu welcher Kategorie die Reiseländer gehören, bietet die Liste des RKI.

Sonderfall Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet – Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben, müssen die Digitale Einreiseanmeldung (www.einreiseanmeldung.de) ausfüllen. Zudem müssen sie sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Wer vollständig geimpft oder genesen ist, muss einen entsprechenden Nachweis vorlegen – dann bedarf es keiner Quarantäne. Für alle anderen gilt: Die Quarantäne kann frühestens nach dem fünften Tag durch einen Test beendet werden, wenn das Ergebnis negativ ausfällt. Als Hochrisikogebiet gelten tagesaktuell beispielsweise Albanien oder Montenegro, die Türkei, der Iran, die Russische Föderation, sowie Großbritannien und die USA.

Sonderfall Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet – Es gelten dieselben Regelungen wie für Hochrisikogebiete, jedoch dauert die Quarantäne nach einem Aufenthalt in Virusvariantengebieten grundsätzlich 14 Tage. Diese muss von allen Reisenden eingehalten werden. Auch für Geimpfte besteht keine Ausnahme, und keine Möglichkeit zur Verkürzung. Derzeit gelten keine Staaten als Virusvariantengebiet. Dies kann sich kurzfristig ändern. Es gelten die Regelungen der Kategorie, der das Land am Tag der Rückkehr zugeordnet ist.

Regelungen für Schülerinnen und Schüler – Schulen sollen besonders geschützt werden. Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, dürfen das Schulgelände daher grundsätzlich nur betreten, wenn sie einen Impfnachweis oder einen negativen Coronavirus-Testnachweis vorlegen. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren. Sollten aus dem Ausland zurückkehrende Schülerinnen und Schüler aufgrund der reduzierten Anzahl von Testzentren bzw. deren Öffnungszeiten am Wochenende keine Gelegenheit haben, zum Ferienende einen Test durchführen zu lassen, so dürfen sie in die Schulen kommen und können dort einen Schnelltest durchführen. Am ersten Schultag nach den Ferien, Montag, 18. Oktober, werden in allen Schulen Schnelltestungen zu Unterrichtsbeginn bzw. zum Beginn der Frühbetreuung angeboten. Zudem werden in den beiden Wochen im Anschluss an die Ferien drei statt wie üblich zwei Schnelltests pro Woche durchgeführt.

Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – In bestimmten Tätigkeitsfeldern, die in besonderer Weise vor möglichen Ansteckungen geschützt werden müssen, wie der Pflege, gibt es ähnliche Betretungsverbote. Beschäftigte sollten sich bereits vor Reiseantritt informieren. Eine mögliche Quarantänepflicht muss ebenfalls bereits vor Reiseantritt in die eigene Urlaubsplanung einbezogen werden.

Umgang mit Krankheits- bzw. Erkältungssymptomen

oder was mache ich, wenn mein Kind krank ist?

Die Einschätzung, ob ein Kind oder Jugendlicher oder Jugendlicher krank ist, treffen auch weiterhin grundsätzlich die Eltern. Wenn Kinder oder Jugendliche offensichtlich krank die Schule besuchen oder während der Schulzeit erkranken, kann die Schule die Abholung veranlassen.

Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder oder Jugendliche, die eindeutig krank sind, die Schule nicht besuchen dürfen.

Vorgehen bei Auftreten von Symptomen

Tritt bei Kindern oder Jugendlichen eines der folgenden für COVID-19 typischen Symptome auf, gilt ein Ausschluss von der Teilnahme und ein Betretungsverbot:

    • erhöhte Temperatur und Fieber (ab 37.5°C)

Für die Eltern: Bitte achten Sie auf eine korrekte Durchführung der Temperaturmessung je nachdem, mit welcher Methode und welchem Gerät Sie die Temperatur messen.

  • Husten und/oder Halsschmerzen, der neu aufgetreten ist und keine chronische Ursache hat.
  • Kopfschmerzen
  • Magen-Darmbeschwerden, d.h. Erbrechen und Durchfall
  • Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns

Kompletter Text mit noch mehr Informationen

aktualisert 19.12.2021

Schulbrief: Präsenzunterricht ab Montag 31. Mai

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
ich freue mich sehr darüber, Ihnen in Kürze die neusten Informationen aus der Behörde übermitteln zu können. Sie haben uns heute am Nachmittag erreicht. Bitte beachten Sie auch die ergänzenden Pressemitteilungen in der Anlage dazu.

Der Senat hat entschieden, dass die Schulen ab Montag, dem 31.05.2021 in allen Jahrgangstufen den
Präsenzunterricht wieder aufnehmen dürfen, wir heißen also alle Schülerinnen und Schüler ab kommendem
Montag wieder willkommen!

Aufgrund der in Hamburg erfreulich weiter gefallenen Inzidenzwerte hat der Senat die nächsten Lockerungsschritte beschlossen, so wie es die anderen Bundesländer ebenfalls bereits getan haben.

Ab Montag gilt also der volle Präsenzunterricht, der Unterricht wird wieder in allen Fächern stattfinden, das betrifft ausdrücklich auch die Fächer Sport, Musik und Theater.

Über die Tutorinnen und Tutoren erhalten sie noch Informationen über den genauen Ablauf der ersten Tage. Wir möchten möglichst noch Klassenlehrerstunden organisieren, um Raum auch für die Freude des
Wiedersehens zu schaffen, aber auch um Zeit zu geben, um in Ruhe die Dinge in den Klassen zu klären, die unbedingt notwendig sind, um einen reibungsfreien Ablauf zu ermöglichen.

Dazu gehört zum Beispiel das Einhalten der Hygienemaßnahmen. Der Infektionsschutz in unserer Schule wird der wichtigste Baustein zum Gelingen des Schulalltags in unserer großen Schulgemeinschaft sein. Er wird weiterhin sehr ernst genommen und muss von allen Schülern respektiert und eingehalten werden. Er wird in den Wochen bis zu den Sommerferien eine zentrale Rolle spielen, ich erinnere in Kürze an wichtige Punkte:

• die Testpflicht und das Tragen der Masken bleiben bestehen,
• die Vorgaben zum regelmäßigen Lüften alle 20 Minuten in den Räumen werden weiterhin gelten,
• alle Regelungen des schulischen Hygieneplans bleiben bestehen
• und vor allem: Gegenseitige Rücksichtnahme und Übernahme von Verantwortung für die Schulgemeinschaft sind Voraussetzung für den Schulbesuch der Schülerinnen und Schüler.

Wir nutzen die nächsten beiden Tage um weitere organisatorische Fragen zu klären, ich gehe davon aus, dass die Mensa mindestens weiter so genutzt werden kann wie bislang, wir werden das Essensangebot aber weiter ausbauen.

Abschließend möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass die Aussetzung der Präsenzpflicht bis zu den Sommerferien verlängert wurde!

Ich freue mich sehr darüber, dass endlich wieder alle Schülerinnen und Schüler in die Schule kommen dürfen und bin zuversichtlich, dass wir das gemeinsam gut hinbekommen werden!

Mit freundlichen Grüßen
D. Wohlers
Schulleiterin

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