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Umgang mit Krankheitssymptomen

oder was mache ich, wenn mein Kind krank ist?

Die Entscheidung, ob ein Kind oder Jugendlicher krank ist, liegt weiterhin bei den Eltern. Sollten Kinder oder Jugendliche erkennbar krank zur Schule kommen oder in der Schule erkranken, kann die Schule deren Abholung veranlassen. Wie bereits vor der Corona-Pandemie, dürfen eindeutig kranke Kinder oder Jugendliche die Schule nicht besuchen.

Wichtig: Sie sind verpflichtet, ihr Kind bereits am ersten Tag telefonisch krankzumelden.

Vorgehen bei Auftreten von Symptomen

Tritt bei Kindern oder Jugendlichen eines der folgenden für COVID-19 typischen Symptome auf, gilt ein Ausschluss von der Teilnahme und ein Betretungsverbot:

  • erhöhte Temperatur und Fieber (ab 38°C)
  • starker Husten und/oder Halsschmerzen, der neu aufgetreten ist und keine chronische Ursache hat.
  • starke Kopfschmerzen
  • Magen-Darmbeschwerden, d.h. Erbrechen und Durchfall
  • Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns

Weitere Informationen finden Sie im Artikel „Wann muss ein Kind zu Hause bleiben?“ von der Schulbehörde.