MITEINANDER LEBEN UND LERNEN
 

Schulbrief: Schule öffnet ab dem 17. Mai

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

ich freue mich sehr darüber, Ihnen heute noch die neusten Informationen aus der Behörde übermitteln zu können, die uns erst um 17 h erreicht haben:

Der Senat hat heute entschieden, dass die Schulen nach den Maiferien, also ab Montag, dem 17.05.
in allen Jahrgangstufen den Wechselunterricht wieder aufnehmen. Wir heißen also nicht nur die
Halbgruppen der Klassen 5 und 6 neu willkommen, sondern auch die alle anderer Jahrgänge!

Dabei wird die konsequente Fortsetzung aller bisher eingeleiteten und bewährten Infektionsschutzmaßnahmen beibehalten. Der Musterhygieneplan unserer Schule wird daraufhin angepasst.

Wir freuen uns sehr darüber, dass nach den Ferien endlich wieder alle Kinder und Jugendliche in die Schule kommen dürfen, auch wenn es uns vor eine große organisatorische Herausforderung stellt, dass jetzt in den Ferien zu organisieren.

Sie erhalten vor Schulbeginn klassenspezifische Informationen zur Organisation des Unterrichts über die Tutorinnen und Tutoren Ihrer Kinder. Sie teilen mit, welche Gruppe am Montag und welche am Dienstag in die Schule kommen.

Es gilt weiterhin:

  • Die Aussetzung der Präsenzpflicht bleibt bis auf weiteres erhalten.
  • Die zweimalige Testpflicht in der Woche für die Schülerinnen und Schüler ist obligatorisch, genauso wie das Einhalten der Hygieneschutzmaßnahmen in der Schule. Beides sind wichtige Voraussetzungen für den Schulbesuch!

Bitte besprechen Sie das mit Ihren Kindern und machen Sie ihnen deutlich, wie wichtig ein rücksichtsvolles Verhalten und die Einhaltung der schulischen Hygieneregeln für den Schulbetrieb sind!

Wir wünschen uns sehr und nehmen unsere Verantwortung dafür sehr ernst, dass die Schule ein gut geschützter Ort für die Schülerinnen und Schüler sowie für alle Beschäftigen bleibt!

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine erholsame und sonnige Ferienwoche, bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Wohlers
Schulleiterin

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Elternbrief: Jahrgänge 5./6. Wechselunterricht

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

sicher verfolgen Sie ebenso interessiert wie wir, dass sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bei uns in der Stadt positiv auswirken. In Hamburg sinken die Inzidenzwerte stetig, die
frühzeitig eingeleiteten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie scheinen Früchte zu tragen. Wir sind nach dem Bundesland Schleswig-Holstein die Stadt mit der niedrigste Inzidenz aller 16
Bundesländer. Das ist eine richtig gute Nachricht!

Ich freue mich darüber, Ihnen neue Informationen aus der Behörde übermitteln zu können, die uns gestern erreicht haben, auch wenn sie noch nicht so weitreichend sind, wie wir uns das gewünscht
hätten.

Die Behörde hat entschieden, dass die Schulen nach den Maiferien ab dem 17. Mai 2021 auch in den Jahrgängen 5 und 6 Wechselunterricht anbieten dürfen, d.h., dass die Klassen wieder in
Halbgruppen zur Schule kommen dürfen.

Dabei wird die konsequente Fortsetzung aller bisher eingeleiteten und bewährten Infektionsschutzmaßnahmen beibehalten. Der Musterhygieneplan unserer Schule wird daraufhin
angepasst.

Wir freuen uns sehr darüber, dass die beiden Jahrgänge endlich wieder in die Schule kommen dürfen!

Sie erhalten rechtzeitig vor den Ferien jahrgangsspezifische Informationen zur Organisation des Unterrichts über die Tutorinnen und Tutoren.

Ich möchte Sie auch noch darauf aufmerksam machen, dass die Aussetzung der Präsenzpflicht zunächst bis zum 21. Mai 2021 verlängert wird. Wir vermuten, dass diese Regelung darüber hinaus bis zum Ende des Schuljahres fortgeschrieben wird, da die Sommerferien in Hamburg früh beginnen.

Die Schulgemeinschaft wünscht sich sehr, dass zeitnah auch weitere Jahrgänge in die Schule kommen dürfen. Das aber dürfen die Schulen nicht eigenständig entscheiden, wir informieren Sie darüber,
sobald wir dazu neue Informationen erhalten.

Ich wünschen Ihnen und Ihren Familien ein erholsames Wochenende, bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Wohlers
Schulleiterin
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Information für Eltern zur Schnelltestpflicht

Information für Eltern zur Schnelltestpflicht für Schülerinnen und Schüler ab dem 06.04.2021

Liebe Eltern,
mit großer Sorge verfolgen wir die Entwicklung der Infektionszahlen in Hamburg und der Bundesrepublik. In nur wenigen Wochen haben sich die Infektionszahlen verdoppelt. Deshalb hat der Hamburger Senat eine Schnelltestpflicht ab dem 6. April 2021 für alle Schülerinnen und Schüler beschlossen, die an den Präsenzangeboten der Schulen teilnehmen.

Die Schnelltests schaffen mehr Sicherheit in den Schulen, in den Familien und im öffentlichen Leben. Sie tragen dazu bei, Infektionen frühzeitig zu erkennen und potentielle Ausbruchsgeschehen effektiv zu unterbinden. Die von der Schulbehörde gekauften Schnelltests sind medizinisch sehr genau überprüft, einfach durchzuführen und weder schmerzhaft noch unangenehm.

Der Einsatz der Schnelltests an den Hamburger Schulen hat gut begonnen, rund 89 Prozent aller Schülerinnen und Schüler haben sich getestet. Gleichwohl haben sich viele Eltern an die Schulbehörde gewandt und darum gebeten, dass die Teilnahme an Präsenzangeboten in den Schulen zum Schutz ihrer Kinder an eine Testpflicht gekoppelt wird.

Der Senat hat dies bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigt. Ab dem 6. April 2021 gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die an Präsenzangeboten, Klausuren und Prüfungen in den Schulen teilnehmen, die Pflicht zur Durchführung eines Schnelltests für Laien. Wer den Selbsttest verweigert, kann nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, sondern wird im Distanzunterricht beschult.

Für alle Schülerinnen und Schüler, die in die Schulen kommen, sind wöchentlich grundsätzlich zwei Schnelltests vorgesehen. Ausgenommen von der Masken- und Testpflicht sind bis auf Weiteres die Schülerinnen und Schüler der Vorschule.

Eine Einverständniserklärung der Eltern für die Durchführung des Schnelltests ist nicht notwendig, denn die Schülerinnen und Schüler führen den Test selbst durch und die Präsenzpflicht bleibt weiterhin aufgehoben, d.h. Eltern können sich auch dafür entscheiden, ihr Kind am Distanzunterricht teilnehmen zu lassen.

Fällt ein Schnelltest positiv aus, werden Sie als Eltern umgehend durch die Schule informiert und gebeten, jüngere Kinder aus der Schule abzuholen. Nach einem positiven Schnelltest muss zwingend ein sogenannter PCR-Test durchgeführt werden, der das Ergebnis des Schnelltests bestätigt oder korrigiert. Sie erhalten dazu ein Meldeformular und den Hinweis, wo der PCR-Test vereinbart werden kann. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses muss sich Ihr Kind in Quarantäne begeben. Die vorgeschriebene Meldung eines Verdachtsfalls gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt übernimmt die Schule.

Fällt der PCR-Test negativ aus, informieren Sie uns bitte, und Ihr Kind kann wieder zur Schule kommen, wenn nicht erst ein „normaler“ Infekt auskuriert werden muss. Wenn auch der PCR-Test positiv ausfällt und eine Corona-Infektion bestätigt wird, stimmen Sie als Eltern das weitere Vorgehen mit dem zuständigen Gesundheitsamt ab.

Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Wohlers
Schulleiterin

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Elternbrief: Schnelltestpflicht ab dem 6. April

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Hamburg, 01.04.2021

mit großer Sorge verfolgen wir weiterhin die Entwicklung der Infektionszahlen in Hamburg und der Bundesrepublik. In nur wenigen Wochen haben sich die Infektionszahlen verdoppelt. Deshalb hat der Hamburger Senat eine Schnelltestpflicht ab dem 6. April 2021 für alle Schülerinnen und Schüler beschlossen, die an den Präsenzangeboten der Schulen teilnehmen.

Die Schnelltests schaffen mehr Sicherheit in den Schulen, in den Familien und im öffentlichen Leben. Sie tragen dazu bei, Infektionen frühzeitig zu erkennen und potentielle Ausbruchsgeschehen effektiv zu unterbinden. Die von der Schulbehörde gekauften Schnelltests sind medizinisch sehr genau überprüft, einfach durchzuführen und weder schmerzhaft noch unangenehm.

Der Einsatz der Schnelltests an den Hamburger Schulen hat gut begonnen, rund 89 Prozent aller Schülerinnen und Schüler haben sich getestet. Gleichwohl haben sich viele Eltern an die Schulbehörde gewandt und darum gebeten, dass die Teilnahme an Präsenzangeboten in den Schulen zum Schutz ihrer Kinder an eine Testpflicht gekoppelt wird. Der Senat hat dies bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigt.

Ab dem 6. April 2021 gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die an Präsenzangeboten, Klausuren und Prüfungen
in den Schulen teilnehmen, die Pflicht zur Durchführung eines Schnelltests für Laien. Wer den Selbsttest
verweigert, kann nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, sondern wird im Distanzunterricht beschult.

Für alle Schülerinnen und Schüler, die in die Schulen kommen, sind wöchentlich grundsätzlich zwei Schnelltests vorgesehen. Eine Einverständniserklärung der Eltern für die Durchführung des Schnelltests ist nicht notwendig, denn die Schülerinnen und Schüler führen den Test selbst durch und die Präsenzpflicht bleibt weiterhin aufgehoben, d.h. Eltern können sich auch dafür entscheiden, ihr Kind am Distanzunterricht teilnehmen zu lassen.

Fällt ein Schnelltest positiv aus, werden Sie als Eltern umgehend durch die Schule informiert. Nach einem positiven Schnelltest muss zwingend ein sogenannter PCR-Test durchgeführt werden, der das Ergebnis des Schnelltests bestätigt oder korrigiert. Sie erhalten dazu ein Meldeformular und den Hinweis, wo der PCR-Test vereinbart werden kann. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses muss sich Ihr Kind in Quarantäne begeben. Die vorgeschriebene Meldung eines Verdachtsfalls gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt übernimmt die Schule.

Fällt der PCR-Test negativ aus, informieren Sie uns bitte, und Ihr Kind kann wieder zur Schule kommen, wenn nicht erst ein „normaler“ Infekt auskuriert werden muss. Wenn auch der PCR-Test positiv ausfällt und eine Corona-Infektion bestätigt wird, stimmen Sie als Eltern das weitere Vorgehen mit dem zuständigen Gesundheitsamt ab.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein schönes und erholsames Osterwochende, bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Wohlers
Schulleiterin

Elternbrief Testpflicht zum Herunterladen

Aktuelle Situation an Schulen in 15 Sprachen anhören


Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

um die aktuellen Informationen zum Schulstart nach den Märzferien und zu den Sicherheitsmaßnahmen möglichst einfach an viele Familien kommunizieren zu können, stehen hier kurze Podcasts mit den relevanten Inhalten zur Verfügung. Die Audiodateien werden von den Sprach- und Kulturmittlerinnen und –mittlern des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung in 15 Sprachen aufgenommen und von der Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung zur Verfügung gestellt.

Informationen auf Deutsch anhören

Hier geht zum Anhören in weiteren 14 Sprachen

Stand der Aufnahmen: 15. März 2021

Elternbrief zum Corona Selbsttest

Information für Eltern zum Einsatz von Corona-Selbsttests für Laien an den Schulen

Hamburg, 16.03.2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

die Schulbehörde hat Ende Februar bereits angekündigt, dass die Schulen nach den Märzferien wieder behutsam geöffnet werden sollen. Dabei nehmen wir die Sicherheit Ihrer Kinder und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr ernst. Um die Übertragungsgefahr von Corona noch weiter zu verringern, sollen in Zukunft alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Schulbeschäftigten, die in der Schule vor Ort am Unterricht teilnehmen, an
den Schulen in jeder Woche kostenlos und freiwillig an einem Corona-Test teilnehmen. Das Verfahren soll ab dem 22. März starten.

Die von der Schulbehörde gekauften neuen Tests sind medizinisch sehr genau überprüft, sehr einfach durchzuführen und weder schmerzhaft noch unangenehm. Anders als bisherige Tests muss das Teststäbchen nicht in den hinteren Rachenbereich, sondern lediglich nur sehr kurz in den vorderen Nasenbereich eingeführt werden. Modelle dieses Testtyps werden in anderen Ländern bereits mit großem Erfolg an Schulen eingesetzt.
Wir bitten Sie im Interesse der Gesundheit Ihrer eigenen und aller anderen Kinder sowie der Schulbeschäftigten darauf hinzuwirken, dass ihre Kinder dieses Testangebot in der Schule wahrnehmen.

Die beiden in den Schulen verwendeten Schnelltests „CLINITEST Rapid COVID-19 Antigen Self-Test“ und „SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test“ wurden vom hierfür zuständigen Paul-Ehrlich-Institut geprüft und durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen. Beide Tests zeichnen sich durch eine hohe Qualität aus und sind angenehm in der Anwendung. Alle Schülerinnen und Schüler, auch jüngere Kinder im Grundschulalter, können den Test unter Anleitung in der Schule selbst durchführen. Der notwendige Abstrich wird im vorderen Nasenraum mit einem Tupfer abgenommen.

Hier der Link zu einem Video, in dem die Durchführung des Schnelltests auf einfache Weise erklärt wird:
Corona-Test-Erklärvideo – hamburg.de.

Für Schülerinnen und Schüler ist zunächst eine Testung pro Woche vorgesehen, da sie am Wechselunterricht teilnehmen und noch nicht die ganze Woche in der Schule sein werden.

Die Schulen werden jeweils am ersten Wochentag der Schülerinnen und Schüler einen Test durchführen, hierfür bitten wir um eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Fällt der Test negativ aus, sind natürlich trotzdem die üblichen Hygieneregeln einzuhalten, da das Testergebnis stets nur eine Momentaufnahme darstellt.

Fällt ein Schnelltest positiv aus, werden Sie als Eltern umgehend durch die Schule informiert und Ihr Kind wird nach Hause entlassen. Nach einem positiven Schnelltest muss zwingend ein sogenannter PCR-Test durchgeführt werden, der das Ergebnis des Schnelltests bestätigt oder korrigiert. Sie erhalten dazu ein Meldeformular und den
Hinweis, wo der PCR-Test vereinbart werden kann. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses muss sich Ihr Kind in Quarantäne begeben. Die vorgeschriebene Meldung eines Verdachtsfalls gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt übernimmt die Schule.

Fällt der PCR-Test negativ aus, informieren Sie uns bitte, und Ihr Kind kann wieder zur Schule kommen, wenn nicht erst ein „normaler“ Infekt auskuriert werden muss. Wenn auch der PCR-Test positiv ausfällt und eine Corona-Infektion bestätigt wird, stimmen Sie als Eltern das weitere Vorgehen mit dem zuständigen Gesundheitsamt ab.

Liebe Eltern, mit dem neuen Testangebot wird die Sicherheit in den Schulen und darüber hinaus erhöht. Wenn sich das neue Testangebot bewährt, besteht die große Hoffnung, schrittweise auch weitere Klassenstufen in der Schule unterrichten zu können. In diesem Sinne bitten wir Sie als Eltern um Unterstützung. Ermuntern Sie Ihre Kinder, das Test-Angebot wahrzunehmen. Sollten Sie Fragen zu den Tests haben, wenden Sie sich gerne an die
Klassenleitungen Ihrer Kinder oder die Schulleitung.

Informationen zu den Schnelltests werden auch fortlaufend im Internet auf der Seite der Schulbehörde unter
https://www.hamburg.de/bsb/13679646/corona-faqs/ eingestellt werden.

An den Testungen können alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen,
– die bis Donnerstag, 18.03.3021 eine unterschriebene Einverständniserklärung abgeben.
– Volljährige Schülerinnen und Schüler melden sich bis Donnerstag, 18.03.3021 per Unterschrift an (Einverständniserklärung).

Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Wohlers
Schulleiterin

Elternbrief mit Einverständniserklärung zum Herunterladen

Covid-19: Schulöffnung nach den Ferien

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab Montag beginnen die zweiwöchigen Frühjahrsferien und ich möchte Ihnen und euch, liebe Schülerinnen und Schüler, erholsame Ferientage wünschen und eine Ausblick auf die Zeit nach den Ferien geben.

Nach den letzten wirklich anstrengenden Wochen für alle Beteiligten, kann ich leider immer noch nicht freudig verkünden, dass wir alle Schülerinnen und Schüler nach den Ferien in der Schule willkommen heißen können. Schon in der letzten Woche zeichnete sich ab, dass die Entwicklung der Infektionszahlen in Hamburg besorgniserregend bleibt.

Der Senat hat von daher beschlossen, dass nach den Ferien nur die Abschlussjahrgänge 9, 10 und 13 im Wechselunterricht mit halbierten Klassen zur Schule kommen dürfen. Über den Wechselrhythmus und die Organisation des Schulbetriebes werden die Jahrgänge rechtzeitig über die Abteilungsleiter informiert. Die Präsenzpflicht bleibt aufgehoben, niemand wird gezwungen, in die Schule zu gehen!

Die Klassen 5 bis 8 müssen leider weiterhin im Distanzunterricht bleiben. Die Organisation ist inzwischen gut eingespielt und wird nicht verändert. In den Jahrgängen werden wir wieder eine Not- bzw. Lernbetreuung anbieten, wenn der Bedarf besteht. Das Anmeldeverfahren dafür läuft ebenfalls über die Abteilungen.

Wir wurden heute Morgen über die Maßnahmen zum Schulbeginn informiert und bedauern die Einschränkungen sehr, auch wenn wir die Notwendigkeit der Entscheidungen nachvollziehen können.

Um die Sicherheit in den Schulen zu erhöhen, ist geplant, dass alle Schulbeschäftigten zwei Mal pro Woche kostenlos getestet werden, darüber hinaus sollen auch Schülerinnen und Schüler wöchentlich getestet werden, wenn genügend Tests vorhanden sind. Wir informieren darüber, wenn uns Details zum Verfahren bekannt gegeben werden.

Wir erinnern nochmal daran, dass Alltagsmasken aus Stoff in den Schulen für Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren nicht mehr erlaubt sind. Wir halten es für zumutbar, dass das von allen Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 befolgt wird und bitten sehr darum, dass Sie auch mit Ihren Kindern unter 14 Jahren dahingehend ins Gespräch gehen und unserer Empfehlung folgen. Unser schulischer Hygieneplan wird dementsprechend angepasst.

Zur Erinnerung sende ich in der Anlage den Elternbrief zur Rückkehr aus Risikogebieten nach den Märzferien zu und bitte um Beachtung. Die Bestätigung der Eltern und Erziehungsberechtigten ist für die Schülerinnen und Schüler Voraussetzung nach den Ferien am Unterricht teilzunehmen.

Wir möchten weiterhin für alle Schülerinnen und Schüler, die zur Schule kommen, sowie für alle Lehrkräfte, die vor Ort arbeiten, ein sicherere Ort sein und werden weiterhin alles dafür tun, dass sich die hochgradig ansteckende neue Virusmutation möglichst nicht ausbreitet, bitte unterstützen Sie uns dabei!

Den Schülerinnen und Schülern wünsche ich jetzt schöne Ferien, bleibt unbeschadet uns gesund! Den Eltern und Erziehungsberechtigen danke ich sehr für das gute Miteinander und wünsche Ihnen ebenfalls alles Gute!

Ich hoffe sehr auf bessere Zeiten!

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Wohlers
Schulleiterin

Elternbrief Risikogebiet Märzferien

Elternbrief vom 24.1

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, 24.01.2021

die Anwesenheitspflicht an Schulen ist auch in den drei Wochen bis zum 14.02. aufgehoben.

Die zuletzt leicht gesunkene Infektionsgefahr ist leider noch kein Grund zur Beruhigung. Das Ziel muss es daher
sein, Kontakte weiter zu minimieren und die Infektionszahlen spürbar zu senken. Die 16 Ministerpräsidenten
und die Bundeskanzlerin haben daher beschlossen, die bestehenden Regeln für die Schulen bis zum
14.02.2021 zu verlängern. Für Hamburg bedeutet dies, dass die Präsenzpflicht weiterhin aufgehoben ist.
Wir werden ab 01. Februar mit dem Fernunterricht und dem Angebot der Präsenzgruppen „Lernbetreuung’“
fortfahren. Wir bitten aber Sie, liebe Eltern, Ihre Kinder nur in dringenden Fällen in die Schule
zu schicken.
Alle Tutorinnen und Tutoren werden sich in den nächsten Tagen mit den Eltern
in Verbindung setzen, deren Kinder aktuell in der Schule sind.

Wir haben als Schule zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Hinweis auf Regeln nach dem 14. Februar
und damit für die verbleibenden zwei Schulwochen bis zum Beginn der Märzferien.

Die im August letzten Jahres veröffentlichte Info-Grafik zum „Umgang mit Erkältungssymptomen“
wurde von der Schulbehörde auf Grundlage neuer medizinischer Erkenntnisse aktualisiert,
so wurden als zu beachtende Symptome Kopfschmerzen und Magen-Darm-Beschwerden ergänzt.
Die Info-Grafik (siehe Anhang) wird umgehend auf dem Schulgelände ausgehängt.

Die Lernentwicklungsgespräche LEG finden ausschließlich online per Videokonferenz über
die schulische Plattform IServe statt, bei technischen Problemen ist auch ein Telefongespräch möglich.
Die Tutorinnen und die Tutoren haben dies bereits für ihre Klassen vorbereitet.

Die Anmelderunde 5 findet in schriftlicher Form statt, in Ausnahmefällen ist ein Beratungsgespräch
mit unserer Schulleiterin Frau Wohlers möglich. Die Schülerinnen und Schüler der zukünftigen 5. Klassen sowie
ihre Eltern erhalten im Laufe des Frühsommers die Möglichkeit, ihre neue Schule ausgiebig kennenzulernen.

Erster Schulabschluss ESA: Unser Abteilungsleiter Herr Dieringer hat bereits die Eltern im Jahrgang 9 darüber
informiert, dass die Prüfungen zum ersten Schulabschluss (ESA) in diesem Schuljahr entfallen, das betrifft
sowohl die schriftlichen als auch die mündlichen Prüfungen. Es entlastet die Schülerinnen und Schüler,
die an der Prüfung hätten teilnehmen müssen und auch die Unterrichtsorganisation im 2. Schulhalbjahr.
Die gewonnene „normale“ Unterrichtszeit kommt allen Schülerinnen und Schülern zugute, auch denen,
die nicht an der Prüfung hätten teilnehmen müssen. Allen Schülerinnen und Schüler, die im Zeugnis
am Ende des 9. Schuljahres die Bedingungen für den ESA erreichen, wird der Schulabschluss ESA
ohne Einschränkungen erteilt. Entscheidend sind die erreichten Unterrichtsnoten des gesamten 9. Schuljahres.
Lediglich die Prüfungen zur Sprachfeststellungsprüfung (SFP) finden statt. Dies betrifft nur die Schülerinnen
und Schüler, die anstatt im Fach Englisch in ihrer Herkunftssprache die Fremdsprachenprüfung ablegen dürfen.
Die Tutorinnen und Tutoren klären dies mit den Schülerinnen und Schüler ihrer Klasse.

Mittlerer Schulabschluss MSA: Herr Dieringer hat bereits die Eltern im Jahrgang 10 darüber informiert,
dass die Prüfungen zum mittleren Schulabschluss (MSA) angepasst werden, das betrifft die schriftlichen
und die mündlichen Prüfungen. In diesem Schuljahr werden die Prüfungen zum MSA auf drei Prüfungen,
zwei zentrale schriftliche und eine mündliche Prüfung (statt drei und drei), reduziert. Die Prüflinge können
wählen, in welchen Prüfungsfächern sie sich schriftlich und in welchem Fach sie sich mündlich prüfen lassen.
Die Bearbeitungszeit in den schriftlichen Prüfungen wird um 30 Minuten verlängert. Jede einzelne Prüfung geht
wie bisher mit 20% in die Jahresnote ein. Die Unterrichtsnote in den Prüfungsfächern wird mit 80% gewichtet.
Die Zeugnisnote setzt sich im jeweiligen Fach zu 80% aus der laufenden Unterrichtsarbeit und zu 20% aus
dem Ergebnis der schriftlichen bzw. mündlichen Prüfung zusammen. Die Lehrkräfte werden bei der Korrektur
der schriftlichen Arbeiten die Durchführung des eigenen Unterrichts (Welche Themen wurden behandelt?)
sowie die besonderen Bedingungen in der Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen.

Abiturprüfung: Zu den Abiturprüfungen finden derzeit Beratungen auf Länderebene statt.
Hier warten wir noch auf Regelungen und Hinweise zu den demnächst anstehenden Abiturprüfungen.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute, bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen gez. Norbert Finck

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Elternbrief vom 14. Januar

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, 14.01.2021

wir informieren Sie mit diesem Elternbrief über den weiteren Verlauf des Schulbetriebes.
Die Anwesenheitspflicht an Schulen ist auch in den kommenden beiden Wochen
bis Donnerstag, 28.01.2021, aufgehoben. Der Freitag, 29.01.2021, ist unterrichtsfrei.

Für den Verlauf des Schulbetriebes im Februar 2021 haben wir zum jetzigen Zeitpunkt
noch keine Informationen, wir werden Sie aber rechtzeitig davon in Kenntnis setzen.

An den Schulen sollen in dem genannten Zeitraum die Kontakte deutlich eingeschränkt
werden. Kinder sollen in dieser Zeit – wann immer möglich – zu Hause betreut werden.
Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Die Vor-
konferenzen finden digital statt, über den Ablauf der Lernentwicklungsgespräche
in der letzten Januar-Woche werden wir Sie noch rechtzeitig informieren.

Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte entscheiden weiterhin, ob Ihre Kinder in der Schule
oder zu Hause lernen. Sie erhalten von Ihren Abteilungsleitern die Abfrage-Formulare.

Fernunterricht und technische Probleme bei Videokonferenzen in IServ

Für die Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Fernunterrichts zu Hause lernen,
stellen die Lehrkräfte auch weiterhin geeignetes Lernmaterial über IServ zur Verfügung
und stehen für Rückfragen zur Verfügung.

Sie haben über die Medien und vielleicht über Ihre Kinder von den technischen Schwierig-
keiten beim Durchführen der Videokonferenzen in IServ erfahren. Unsere Schule arbeitet
– wie auch viele weitere Schulen in Deutschland – auf einem zentralem Server und der war
zu Beginn der Woche überlastet. Zudem führte ein Fehler in der Programmierung dazu,
dass die Teilnehmer den Videokonferenzen nicht korrekt zugeordnet waren. Der Pro-
grammierfehler ist mittlerweile behoben. Wir werden demnächst einen eigenen IServ-Server
beschaffen und in der Schule betreiben und können dann so die gleichzeitige Nutzung
des Moduls „Videokonferenz“ besser steuern und Überlastungssituationen vermeiden.

Lernbetreuung in der Schule

Einige Schülerinnen und Schüler haben im Hause keine guten Arbeitsbedingungen oder
ihnen fehlt die technische Ausrüstung zur Teilnahme am Distanzlernen. Wir bieten Ihnen
als Eltern in dem Fall an, dass Ihre Kindern in der Schule eine Lernbetreuung nutzen.

Wir haben unter den erhöhten Anforderungen des Infektionsschutzes 12 Präsenzgruppen
eingerichtet, in denen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht in der Schule die Auf-
gaben aus dem Distanzunterricht bearbeiten. In der nächsten Woche folgt eine Gruppe
zur gezielten Vorbereitung auf die anstehenden Abiturprüfungen.

Wir freuen uns, dass ab dieser Woche in den Präsenzgruppen die neuen iPad-Endgeräte
genutzt werden können. Wir sind sicher, dass die Schülerinnen und Schüler damit
sehr motiviert die digitalen Aufgaben aus dem Fernunterricht bearbeiten werden.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute, bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen gez. Norbert Finck

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Schulbrief Maskenpflicht und aktuelle Situation

Hamburg, 30.10.2020

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
den Medien war gestern bereits zu entnehmen, dass es ab Montag aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Pandemie eine Maskenpflicht ab Klasse 5 geben wird. Wir haben die behördliche Anweisung erst heute Mittag erhalten, so dass wir keine „Ranzenpost“ mehr verschicken konnten.

Ich möchte diesen Schulbrief gleichzeitig dafür nutzen, um die wichtigen „Corona Schutzmaßnahmen“ unserer Schule in Erinnerung zu rufen und bitte darum, dass diese zu Hause besprochen werden. Die Einhaltung der Regeln ist wichtig, damit unsere Schulgemeinschaft weiterhin möglichst gut geschützt bleibt.

Liebe Schülerinnen und Schüler,
viele von euch haben in den letzten Wochen und Monaten gezeigt, dass sie verstanden haben, worum es geht.
Ihr nehmt die Regeln der Schule in Bezug auf die Pandemie sehr ernst und das ist gut so!

Bitte beachtet aber unbedingt weiterhin unsere schulischen Schutzmaßnahmen:
– Ab Montag, 02.11.2020 müssen im Schulgebäude, im Unterricht sowie in den Ganztagskursen
durchgängig Masken getragen werden.
Eine gute Nachricht ist: draußen auf dem Schulhof müssen die Masken nicht mehr getragen werden!
– Bitte bringt ausreichend Ersatzmasken mit, damit feuchte Masken ausgewechselt werden können.
– Beim Essen und Trinken darf die Maske abgenommen werden.
– Bitte setzt euch beim Essen hin, dann ist es für die aufsichtführenden Lehrkräfte besser zu erkennen!
– Es ist wichtig, dass ihr euch in den Pausen nur in dem Bereich aufhaltet, der dem Jahrgang zugewiesen
worden ist. Das wird leider nicht genug beachtet!
– Dasselbe gilt für die Eingänge und Treppenhäuser: Benutzt nur die Zugänge eures Jahrgangs.
– Vor dem Schulbüro und den Büros dürfen sich nur wenige Schülerinnen und Schüler aufhalten.
Beachtet die Hinweisschilder, die in der Verwaltung hängen.
– Das regelmäßige Händewaschen und Desinfizieren bleibt eine gute Schutzmaßnahme, nutzt sie!
– Bitte achtet zusammen mit den Lehrkräften darauf, dass die Räume in den Stunden regelmäßig gelüftet
werden!
– Schultor sowie Gehweg müssen frei bleiben, die Grundschüler müssen sicher zur Schule gelangen!

Und dann noch: Beim Begrüßen kommt ihr euch oft sehr nahe und liegt euch z. T. in den Armen. Darauf und auch auf Raufereien aus Spaß müsst ihr unbedingt noch weiter verzichten. Wir wissen, dass das nicht leicht ist!

Beachtet bitte unbedingt, dass in dieser Zeit Rücksichtnahme, Verantwortung und Solidarität die Faktoren sind, mit denen wir es gemeinsam in der Hand haben, den Schulalltag so zu meistern, dass die Schule möglichst weiterhin ein sicherer Ort zum Lernen bleibt.

Herzliche Grüße
Dorothee Wohlers
Schulleiterin