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Schulinformationsbrief 4-2022

Sonntag, 3. April 2022

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich möchte Sie und euch heute über die ab morgen geltenden Neuerungen informieren, die weitere Erleichterungen vorsehen. Die kommenden Schulwochen hat der Senator unter das Motto „So viel Normalität wie möglich, so viel Sicherheit wie nötig“ gestellt.

Die BSB möchte damit an alle Schulbeteiligten das klare Signal senden, dass die Sorgen vor einer Infektion ebenso ernst zu nehmen sind, wie auch der Wunsch nach einem Ende der Corona bedingten Einschränkungen.

Ab dem Montag, dem 04.04.2022 gelten folgende Maßnahmen:

    1. Maskenpflicht

Die Maskenpflicht in allen Schulgebäuden bleibt bestehen. Neu ist, dass die Schülerinnen und Schüler
sowie Lehrkräfte und schulisches Personal die Maske im Unterricht abnehmen dürfen, sobald sie einen
festen Platz eingenommen haben und so lange sie diesen nicht verlassen. Bei Lehrkräften und dem
schulischen Personal gilt diese Regelung auch, wenn sie im Unterricht einen Abstand von 1,5 Metern zu
den Schülerinnen und Schülern einhalten. Weiterhin gelten die bekannten Ausnahmen von der
Maskenpflicht, beispielsweise im Freien, beim Sport- und im Musikunterricht.

    1. Testpflicht für alle, auch geimpften und genese Schülerinnen und Schüler bleibt bestehen

Alle Schulen sind gehalten, die dreimalige Testung in der Woche für alle Schülerinnen und Schüler
vorzusehen. Bei uns findet die Testung montags, mittwochs und donnerstags statt, da an den Tagen
auch in der Schule eine PCR Testung vorgenommen werden kann. Die reine Kontaktquarantäne ist
regelhaft nicht mehr vorgesehen, da seit Anfang des Jahres keine Kontaktpersonen mehr ermittelt
werden (Ausnahmeregelungen kann das Gesundheitsamt veranlassen, wenn sich ein sogenanntes
„Ausbruchsgeschehen“ abzeichnet).

    1. Testpflicht für das nicht geimpfte und nicht genesene Personal an Schulen

Es bleibt bei der täglichen Testpflicht für alle nicht geimpften bzw. nicht genesenen Personen, die an
Schule tätig sind, unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung.

    1. Lüftung und Luftfilter

Die Regelungen für das regelmäßige Lüften und den Betrieb von Luftfiltern bleiben unverändert und
sind strikt zu beachten. Wie bisher sollen die Unterrichtsräume alle 20 Minuten fünf Minuten lang
durchgelüftet werden. Ergänzend sind die flächendeckend an den Schulen aufgestellten mobilen
Luftfiltergeräte in allen Unterrichtsräumen einzusetzen.

    1. Schulische Veranstaltungen

Bei schulischen Veranstaltungen gibt es künftig weder eine 2-G- noch eine 3-G-Zugangsregelung. Wie
im Bereich der Kultur- und Freizeitveranstaltungen gilt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an
allen schulischen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur noch die Maskenpflicht. Diese
einfache Regel gilt für alle Veranstaltungen (Gremiensitzungen, Theateraufführungen und andere
kulturellen Veranstaltungen). Wir freuen uns auf unsere Gäste an unseren Kulturabend am Dienstag!

Wir wünschen uns, dass alle in den kommenden Wochen Geduld und Toleranz aufbringen, vor allem aber rücksichtsvoll miteinander umgehen und die neuen Regeln beachten. Unser Ziel ist es dabei, auch weiterhin gemeinsam gut durch diese Phase der Pandemie zu kommen!

Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.

Herzliche Grüße
D. Wohlers
Schulleiterin

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