Elternbrief: Schnelltestpflicht ab dem 6. April

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Hamburg, 01.04.2021

mit großer Sorge verfolgen wir weiterhin die Entwicklung der Infektionszahlen in Hamburg und der Bundesrepublik. In nur wenigen Wochen haben sich die Infektionszahlen verdoppelt. Deshalb hat der Hamburger Senat eine Schnelltestpflicht ab dem 6. April 2021 für alle Schülerinnen und Schüler beschlossen, die an den Präsenzangeboten der Schulen teilnehmen.

Die Schnelltests schaffen mehr Sicherheit in den Schulen, in den Familien und im öffentlichen Leben. Sie tragen dazu bei, Infektionen frühzeitig zu erkennen und potentielle Ausbruchsgeschehen effektiv zu unterbinden. Die von der Schulbehörde gekauften Schnelltests sind medizinisch sehr genau überprüft, einfach durchzuführen und weder schmerzhaft noch unangenehm.

Der Einsatz der Schnelltests an den Hamburger Schulen hat gut begonnen, rund 89 Prozent aller Schülerinnen und Schüler haben sich getestet. Gleichwohl haben sich viele Eltern an die Schulbehörde gewandt und darum gebeten, dass die Teilnahme an Präsenzangeboten in den Schulen zum Schutz ihrer Kinder an eine Testpflicht gekoppelt wird. Der Senat hat dies bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigt.

Ab dem 6. April 2021 gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die an Präsenzangeboten, Klausuren und Prüfungen
in den Schulen teilnehmen, die Pflicht zur Durchführung eines Schnelltests für Laien. Wer den Selbsttest
verweigert, kann nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, sondern wird im Distanzunterricht beschult.

Für alle Schülerinnen und Schüler, die in die Schulen kommen, sind wöchentlich grundsätzlich zwei Schnelltests vorgesehen. Eine Einverständniserklärung der Eltern für die Durchführung des Schnelltests ist nicht notwendig, denn die Schülerinnen und Schüler führen den Test selbst durch und die Präsenzpflicht bleibt weiterhin aufgehoben, d.h. Eltern können sich auch dafür entscheiden, ihr Kind am Distanzunterricht teilnehmen zu lassen.

Fällt ein Schnelltest positiv aus, werden Sie als Eltern umgehend durch die Schule informiert. Nach einem positiven Schnelltest muss zwingend ein sogenannter PCR-Test durchgeführt werden, der das Ergebnis des Schnelltests bestätigt oder korrigiert. Sie erhalten dazu ein Meldeformular und den Hinweis, wo der PCR-Test vereinbart werden kann. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses muss sich Ihr Kind in Quarantäne begeben. Die vorgeschriebene Meldung eines Verdachtsfalls gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt übernimmt die Schule.

Fällt der PCR-Test negativ aus, informieren Sie uns bitte, und Ihr Kind kann wieder zur Schule kommen, wenn nicht erst ein „normaler“ Infekt auskuriert werden muss. Wenn auch der PCR-Test positiv ausfällt und eine Corona-Infektion bestätigt wird, stimmen Sie als Eltern das weitere Vorgehen mit dem zuständigen Gesundheitsamt ab.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein schönes und erholsames Osterwochende, bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Wohlers
Schulleiterin

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