Personalrat

Gruppenfoto des Personalrats der Stadtteilschule Poppenbüttel 2026

Wir sind der neue Personalrat!

Wir freuen uns auf die gemeinsame Arbeit und darauf, die Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen engagiert zu vertreten. Auf eine gute Zusammenarbeit!

Was ist der Personalrat?

Der Personalrat ist das gesetzlich verankerte Mitwirkungsgremium der Beschäftigten an unserer Schule. Seine Grundlage ist das Hamburgische Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG). Die Amtszeit beträgt vier Jahre, die Mitglieder werden von den Beschäftigten gewählt.

Mitbestimmung
Der Personalrat wirkt verbindlich mit bei Themen wie Dienstzeiten, Arbeitsplatzgestaltung und Maßnahmen zur Unfallverhütung und Gesundheitsförderung.
Eingeschränkte Mitbestimmung
Bei Versetzungen, Abordnungen und der Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern für Fort- und Weiterbildungen hat der Personalrat ein eingeschränktes Mitbestimmungsrecht.
Dienstvereinbarungen
Der Personalrat kann mit der Schulleitung Dienstvereinbarungen schließen, die schulintern verbindlich gelten und die Arbeitsbedingungen konkret regeln.
Interessenvertretung
Der Personalrat kann Maßnahmen beantragen und darauf hinwirken, dass geltende Rechtsvorschriften und Dienstvereinbarungen zugunsten der Beschäftigten eingehalten werden.
Gut zu wissen: Kolleginnen und Kollegen können ein Personalratsmitglied oder eine andere Vertrauensperson zu Beurteilungsgesprächen hinzuziehen. Der Personalrat ist bei Bedarf persönlich oder per IServ zu erreichen.