
Wir sind der neue Personalrat!
Wir freuen uns auf die gemeinsame Arbeit und darauf, die Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen engagiert zu vertreten. Auf eine gute Zusammenarbeit!
Was ist der Personalrat?
Der Personalrat ist das gesetzlich verankerte Mitwirkungsgremium der Beschäftigten an unserer Schule. Seine Grundlage ist das Hamburgische Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG). Die Amtszeit beträgt vier Jahre, die Mitglieder werden von den Beschäftigten gewählt.
| Mitbestimmung Der Personalrat wirkt verbindlich mit bei Themen wie Dienstzeiten, Arbeitsplatzgestaltung und Maßnahmen zur Unfallverhütung und Gesundheitsförderung. | Eingeschränkte Mitbestimmung Bei Versetzungen, Abordnungen und der Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern für Fort- und Weiterbildungen hat der Personalrat ein eingeschränktes Mitbestimmungsrecht. |
| Dienstvereinbarungen Der Personalrat kann mit der Schulleitung Dienstvereinbarungen schließen, die schulintern verbindlich gelten und die Arbeitsbedingungen konkret regeln. | Interessenvertretung Der Personalrat kann Maßnahmen beantragen und darauf hinwirken, dass geltende Rechtsvorschriften und Dienstvereinbarungen zugunsten der Beschäftigten eingehalten werden. |
