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Informationsbrief und Weihnachtsgrüße der Schulleitung

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Schulgemeinschaft,

vor Beginn der Weihnachtferien möchte ich Sie und euch noch mit wichtigen Informationen versorgen, die es im neuen Jahr zu beachten gilt. Das verbinde ich mit Weihnachtsgrüßen an alle.

Wir sind froh, dass die Schulen trotz der steigenden Infektionsszahlen, die wir auch an unserer Schule bestätigen können, bislang offen bleiben konnten und hoffen, dass das auch im neuen Jahr so bleiben kann. Die gut eingespielten Sicherheitsmaßnahmen, das einigermaßen disziplinierte Beachten der Coronaregeln im Schulhaus sowie die Ausstattung der Räume mit den Luftfiltern und das regelmäßige Lüften haben dazu beigetragen, dass das möglich war, darüber sind wir sehr glücklich!

Wir möchten uns bei allen Beteiligten ausdrücklich dafür bedanken, dass wir uns gut aufeinander verlassen können, dass die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte, das pädagogische Personal wie auch die Eltern zu jederzeit ansprechbar sind und mit uns die Krise zusammen meistern. Möge uns der Zusammenhalt auch in Zukunft weiter gelingen, wir werden uns mit aller Kraft dafür einsetzen!

Die Behörde hat uns in der letzten Woche eine neue Grafik zum Umgang mit Erkältungssymptomen vorgelegt. Ergänzt wurde dabei lediglich, dass Kopf- und Gliederschmerzen zu den häufigsten Erstsymptomen einer Corona-Infektion gehören und dass diese in der Regel klar von den „normalen“ Kopfschmerzen abgegrenzt werden können. Wir bitten um Beachtung des hilfreichen Schaubildes in der Anlage, es ist bei der Einschätzung, ob ein Kind zur Schule kommen kann oder nicht, nützlich.

Vor diesen Ferien gibt es keinen Reiserückkehrerbrief, da er nach den Herbstferien zu Verwirrung beigetragen hat. Seit August 2021 gilt in Hamburg folgende neue Regelung für Reiserückkehrer:
Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, dürfen innerhalb der ersten zehn Tage nach ihrer Rückkehr nur dann das Schulgelände betreten oder an schulischen Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie einen negativen Testnachweis vorlegen. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren und auch nach Rückkehr von Verwandtenbesuchen.

Als Testnachweise gelten:

  • negatives Schnelltestergebnis oder
  • negatives PCR-Ergebnis

jeweils eines anerkannten Testzentrums (auch aus dem Ausland). Ausgenommen von dieser Regelung sind Geimpfte und Genesene. Grundsätzlich sollten sich alle Reisenden vor der Reise über die einschlägigen Regelungen informieren, insbesondere auch über die Quarantäneregelungen für die Rückkehr aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten unter Reisen: Offizielles Corona FAQ – hamburg.de. Dies ist angesichts der neu aufgetretenen Omikron-Virusvariante von Bedeutung.

Nach Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet dauert die Quarantäne nach einem Aufenthalt grundsätzlich 14 Tage. Diese muss von allen Reisenden eingehalten werden. Auch für Geimpfte bestehen keine Ausnahme, und keine Möglichkeit zur Verkürzung der Quarantäne.

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