Elternbrief vom 24.1

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, 24.01.2021

die Anwesenheitspflicht an Schulen ist auch in den drei Wochen bis zum 14.02. aufgehoben.

Die zuletzt leicht gesunkene Infektionsgefahr ist leider noch kein Grund zur Beruhigung. Das Ziel muss es daher
sein, Kontakte weiter zu minimieren und die Infektionszahlen spürbar zu senken. Die 16 Ministerpräsidenten
und die Bundeskanzlerin haben daher beschlossen, die bestehenden Regeln für die Schulen bis zum
14.02.2021 zu verlängern. Für Hamburg bedeutet dies, dass die Präsenzpflicht weiterhin aufgehoben ist.
Wir werden ab 01. Februar mit dem Fernunterricht und dem Angebot der Präsenzgruppen „Lernbetreuung’“
fortfahren. Wir bitten aber Sie, liebe Eltern, Ihre Kinder nur in dringenden Fällen in die Schule
zu schicken.
Alle Tutorinnen und Tutoren werden sich in den nächsten Tagen mit den Eltern
in Verbindung setzen, deren Kinder aktuell in der Schule sind.

Wir haben als Schule zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Hinweis auf Regeln nach dem 14. Februar
und damit für die verbleibenden zwei Schulwochen bis zum Beginn der Märzferien.

Die im August letzten Jahres veröffentlichte Info-Grafik zum „Umgang mit Erkältungssymptomen“
wurde von der Schulbehörde auf Grundlage neuer medizinischer Erkenntnisse aktualisiert,
so wurden als zu beachtende Symptome Kopfschmerzen und Magen-Darm-Beschwerden ergänzt.
Die Info-Grafik (siehe Anhang) wird umgehend auf dem Schulgelände ausgehängt.

Die Lernentwicklungsgespräche LEG finden ausschließlich online per Videokonferenz über
die schulische Plattform IServe statt, bei technischen Problemen ist auch ein Telefongespräch möglich.
Die Tutorinnen und die Tutoren haben dies bereits für ihre Klassen vorbereitet.

Die Anmelderunde 5 findet in schriftlicher Form statt, in Ausnahmefällen ist ein Beratungsgespräch
mit unserer Schulleiterin Frau Wohlers möglich. Die Schülerinnen und Schüler der zukünftigen 5. Klassen sowie
ihre Eltern erhalten im Laufe des Frühsommers die Möglichkeit, ihre neue Schule ausgiebig kennenzulernen.

Erster Schulabschluss ESA: Unser Abteilungsleiter Herr Dieringer hat bereits die Eltern im Jahrgang 9 darüber
informiert, dass die Prüfungen zum ersten Schulabschluss (ESA) in diesem Schuljahr entfallen, das betrifft
sowohl die schriftlichen als auch die mündlichen Prüfungen. Es entlastet die Schülerinnen und Schüler,
die an der Prüfung hätten teilnehmen müssen und auch die Unterrichtsorganisation im 2. Schulhalbjahr.
Die gewonnene „normale“ Unterrichtszeit kommt allen Schülerinnen und Schülern zugute, auch denen,
die nicht an der Prüfung hätten teilnehmen müssen. Allen Schülerinnen und Schüler, die im Zeugnis
am Ende des 9. Schuljahres die Bedingungen für den ESA erreichen, wird der Schulabschluss ESA
ohne Einschränkungen erteilt. Entscheidend sind die erreichten Unterrichtsnoten des gesamten 9. Schuljahres.
Lediglich die Prüfungen zur Sprachfeststellungsprüfung (SFP) finden statt. Dies betrifft nur die Schülerinnen
und Schüler, die anstatt im Fach Englisch in ihrer Herkunftssprache die Fremdsprachenprüfung ablegen dürfen.
Die Tutorinnen und Tutoren klären dies mit den Schülerinnen und Schüler ihrer Klasse.

Mittlerer Schulabschluss MSA: Herr Dieringer hat bereits die Eltern im Jahrgang 10 darüber informiert,
dass die Prüfungen zum mittleren Schulabschluss (MSA) angepasst werden, das betrifft die schriftlichen
und die mündlichen Prüfungen. In diesem Schuljahr werden die Prüfungen zum MSA auf drei Prüfungen,
zwei zentrale schriftliche und eine mündliche Prüfung (statt drei und drei), reduziert. Die Prüflinge können
wählen, in welchen Prüfungsfächern sie sich schriftlich und in welchem Fach sie sich mündlich prüfen lassen.
Die Bearbeitungszeit in den schriftlichen Prüfungen wird um 30 Minuten verlängert. Jede einzelne Prüfung geht
wie bisher mit 20% in die Jahresnote ein. Die Unterrichtsnote in den Prüfungsfächern wird mit 80% gewichtet.
Die Zeugnisnote setzt sich im jeweiligen Fach zu 80% aus der laufenden Unterrichtsarbeit und zu 20% aus
dem Ergebnis der schriftlichen bzw. mündlichen Prüfung zusammen. Die Lehrkräfte werden bei der Korrektur
der schriftlichen Arbeiten die Durchführung des eigenen Unterrichts (Welche Themen wurden behandelt?)
sowie die besonderen Bedingungen in der Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen.

Abiturprüfung: Zu den Abiturprüfungen finden derzeit Beratungen auf Länderebene statt.
Hier warten wir noch auf Regelungen und Hinweise zu den demnächst anstehenden Abiturprüfungen.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute, bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen gez. Norbert Finck

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