Europaschule - MINT-freundliche Schule
 

Elternbrief 4/2022 – Maskenpflicht und mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten,
anbei die aktuellen Informationen der BSB von heute zu den Veränderungen, die in Bezug auf die Corona Schutzmaßnahmen ab dem 01.05.2022 gelten und weitere schulische Lockerungen beinhalten.
Ab Montag gelten folgende Regelungen:

Die Maskenpflicht in Innenräumen entfällt in Hamburg, auf dem Schulweg in Bus und Bahn (im ÖPNV) bleibt sie aber weiter bestehen. Somit ist das Tragen einer Maske in der Schule in allen Aufenthaltsbereichen (Innenräumen und Außenbereich) ab dem 1. Mai eine individuelle Entscheidung jedes einzelnen, der wir mit Respekt begegnen und die von niemandem verhindert oder erzwungen werden darf. Das gilt für die ganze Schulgemeinschaft. Künftig dürfen wieder alle Personen, insbesondere die Sorgeberechtigten, wie vor der Pandemie das Schulgelände betreten.

Der Umgang mit Krankheitssymptomen wird angepasst:
– Nach Einschätzung von Gesundheitsämtern und Medizinern ist künftig nicht mehr jeder Schnupfen und jede Unpässlichkeit als Anzeichen für eine Corona-Infektion zu bewerten, das unmittelbar zum Ausschluss von der Teilnahme am Schulleben führt.
– Schülerinnen und Schüler sowie sonstige Personen mit laufender Nase (ohne Fieber!), gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern können wie vor der Pandemie wieder zur Schule kommen. Sie sind gehalten, die allgemeinen Hygienemaßnahmen besonders zu beachten, insbesondere die Husten- und Niesetikette.

Die Möglichkeit einer Corona-Infektion wird für uns alle ein Teil unseres Lebens sein, wir werden lernen müssen, damit umzugehen, ohne unser Leben grundsätzlich einzuschränken. Unser schulischer Corona-Hygieneplan wird aufgrund der aktuellen Rechtslage auf Bundes- wie Landesebene angepasst und ist ab dem 02.05.2022 auf unserer Homepage einsehbar.

Isolationspflichten bei bestätigter Corona-Infektion
Weiterhin unverändert gilt die Absonderungspflicht oder Isolationspflicht für infizierte Personen. Personen, bei denen ein Schnelltest positiv ausgefallen ist, müssen sich unverzüglich einem PCR-Test unterziehen. Ist auch der PCR-Test positiv und somit eine Infektion nachgewiesen, muss sich die infizierte Person regelhaft zehn Tage isolieren.

Verpflichtende Schnelltests für das schulische Personal sowie Schülerinnen und Schüler
Bis auf weiteres hält Hamburg an der bisherigen Testpflicht fest. Alle Schülerinnen und Schüler müssen sich weiterhin zwei Mal in der Woche (Mo + Mi) testen. Diese Regelung gilt zunächst weiterhin auch für geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler.
Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge haben bereits Informationen von den Abteilungsleitern über die Regelungen zur Testung erhalten.

Die Regelungen für die Lüftung und die Nutzung der Luftfilter bleiben bestehen (s. Hygieneplan)

Ich bin zuversichtlich, dass wir mit diesen Informationen und den von Hamburg getroffenen Regelungen dem normalen Schulbetrieb weiter ein Stück näher kommen und gut durch die nächsten Wochen kommen.

Die gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz bleibt weiterhin eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen unseres Schulalltags! Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Herzliche Grüße
D. Wohlers